Sony Xperia J Smartphone (10,2 cm (4 Zoll) Touchscreen, Qualcomm, 1GHz, 512MB RAM, 5 Megapixel Kamera, Android 4.0) schwarz

Sony Xperia J Smartphone (10,2 cm (4 Zoll) Touchscreen, Qualcomm, 1GHz, 512MB RAM, 5 Megapixel Kamera, Android 4.0) schwarz

Sony Xperia J Smartphone (10,2 cm (4 Zoll) Touchscreen, Qualcomm, 1GHz, 512MB RAM, 5 Megapixel Kamera, Android 4.0) schwarz

  • 10,2 (4 Zoll) TFT-Display mit 16 Mio. Farben, kratzfestes Gorilla Glas
  • Betriebsystem: neues Android 4.0, 1 GHZ-Qualcomm-Prozessor
  • 5 Megapixel-Kamera mit 4-fach Digitalzoom und LED-Blitz
  • Schneller Zugriff auf Google Play Store, Datennutzungs-App, Facebook, Google Mail, Google Suche, Google Maps, Google Talk, YouTube
  • Lieferumfang: Sony Xperia J Smartphone Touchscreen, Stromsparendes Ladegerät, Micro-USB-Kabel und Akku BA900

3G, 4 GB, 4, TFT, Schwarz

Unverb. Preisempf.: EUR 252,98

Preis: [wpramaprice asin=“B009JY1C28″]

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Frage von Ratemausgirl: Darf man Handys ohne Vertrag unter 18 erstehen?
Hallöchen,

Ich wollte mal fragen ab wie viel Jahren man ein Handy OHNE Vertrag kaufen darf. Ich bin nun 15, doch meine Mutter meinte mal das dürfte man erst ab 18 weil ein Volljähriger unterschreiben muss. Kann ich auch ohne meine Mutter ein Vertragsloses Handy z.B in Saturn/Pro-Markt erstehen? Ist das nicht erst bei Handys mit Vertrag ab 18?

Bitte keine Antworten wie, „Weiß ich nicht!“, oder „Frag doch nach“, nur melden wenn ihr euch auch wirklich sicher seid 😉

Beste Antwort:

Answer by Tomas
Natürlich ein Handy ohne Vertrag kannst du ohne
Probleme im Media Markt, Saturn, Internet etc.
kaufen!

Mfg

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3 Antworten

  1. Y! sagt:

    Ja, Handys ohne Vertrag und / oder mit Prepaidkarten, darfst du im Rahmen des Taschengeldparagraphen auch selbst kaufen – für Prepaidkarten musst du allerdings mind. 16 sein.

  2. Steini Platte sagt:

    § 110 BGB
    Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

    Wenn aber der gesetzliche Vertreter (Mutter, Vater) zustimmen, kommt der Vertrag hier in dem Fall grundsätzlich zustande. Anders ist, wenn Du Dir einen Laptop für 500€ kaufst: Der Verkäufer darf ihn Dir nicht verkaufen, da Du noch nicht 18 bist. (Beschränkte Geschäftsfähigkeit, Zustimmung vom g.Vertreter erforderlich!)

    Wenn Saturn & Co. Dir keinen PrePaidVertrag geben, dann nimm Deine Mutter mit ins Geschäft mit. Du unterschreibst den PrePaid Vertrag + Deine Mutter mit dem Vermerk (Neben Deiner Unterschrift: „Einverstanden“ (Name + „Zusatz: Mutter“).

    Prepaid sollte eh kein Problem sein. Hast Du kein Guthaben, kannst Du nicht telefonieren. Im Gegensatz zum Vertragshandy.

  3. Andy sagt:

    Stimme „Y!“ voll und ganz zu

    Dürfte im Rahmen des Taschengeldparagraphen kein problem sein.